Allgemeine Geschäftsbedingung der Agentur Rotation – Werbedienstleistungen


1. Geltung

Die Agentur Rotation erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages sind. Ein Ausschluss sowie Änderungen der AGB sind zulässig, wenn dies schriftlich im Auftrag vereinbart wurde.

2. Preise

Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager bzw. dem Werk/Lager unserer Erfüllungsgehilfen zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, jedoch nicht länger als 3 Monate ab Zugang des Angebots beim Vertragspartner.

Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten sowie weitere vom Vertragspartner veranlasste Vorarbeiten werden in Rechnung gestellt.

Wir behalten uns bei erheblicher und nicht vorhersehbarer Erhöhung der Rohstoffpreise eine Preiserhöhung vor. Ebenso wenn wechselkursbedingt Preisanpassungen erforderlich werden.

Bei einer Preissteigerung von mehr als zehn Prozent ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung hinsichtlich der verteuerten und noch nicht abgenommenen Teilleistung zurückzutreten.

3. Mehrwertsteuer

Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16%.

4. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

Bei außergewöhnlichen Leistungen kann eine Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung verlangt werden. Eine Vorauszahlung ist ab einem Auftragsvolumen von 1000,00 Euro in Höhe von 50 Prozent fällig. Bei Neukunden behalten wir uns eine Anzahlung von 50 Prozent vor Auftragserteilung vor.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB`s ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Agentur Rotation den Verpflichtungen nach Abschnitt 5 nicht nachgekommen ist.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Agentur Rotation Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Agentur Rotation auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Lieferung

Hat sich die Agentur Rotation zum Versand verpflichtet, so wird dieser für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, Haftung außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit jedoch ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführenden Person übergeben worden ist.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Agentur Rotation ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

Gerät die Agentur Rotation in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von der Agentur Rotation als auch im dem des Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

Der Agentur Rotation steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Agentur Rotation.

7. Beanstandungen, Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an der Druckreiferklärung bzw. Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

Bei berechtigten Beanstandungen ist die Agentur Rotation nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzleistung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Agentur Rotation oder einem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber die Herabsetzung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Agentur Rotation. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

7.1 Geringfügige Schönheitsfehler

Bei Digitaldrucken, Werbeschildern und Werbeanlagen in denen z.B. PVC-Folien, Aluverbundmaterial, Kunststoffe oder Acrylglas verarbeitet werden, können geringfügige Punkte, Kratzer, Haarrisse und Einschlüsse („Pickel“) auftreten. Derartige „Schönheitsfehler“ berechtigen nicht zur Beanstandung bzw. Reklamation.

In solchen Fällen ist von dem vertraglichen Zweck des Werbemittels auszugehen, ob durch derartige „Mängel“ die Werbewirkung beeinträchtigt wird. Solch geringfügige Schönheitsfehler können z.B. bei einer hoch angebrachten Anlage oder von weiterer Betrachtung nicht mehr erkannt werden.

7.2 Farbliche Abweichungen / Farbwiedergabe

Aufgrund von unterschiedlichen Druckverfahren wie z.B. Solvent-, Latex- oder UV-Druck sowie die Beschaffenheit des zu bedruckenden Materials, kann es zu erheblichen farblichen Abweichungen kommen. Diese können vom Kunden nicht beanstandet werden. Ebenso kann es bei Reproduktionen zu farblichen Abweichungen kommen, welche nicht baanstandet werden können.

7.3. Lieferung von Daten

Sollte der Kunde eine Vorlage nur auf Datenträger oder in elektronischer Form wie z.B. USB-Stick, CD oder per E-Mail liefern, erklärt der Kunde mit ggf. hervorgerufenen Farbabweichungen einverstanden, soweit er eine Vorlage wie in den oben aufgezählten Fällen liefert. Zumutbare farbliche Änderungen bleiben aufgrund der technischen Vorgänge beim Druck auch bei Lieferungen einer Vorlage in verkörperter Form (z.B. auf Papier oder anderen Materialien) vorbehalten. Um die vom Kunden gewünschte Farbeinstellungen genauestmöglich zu erzielen, muss ein Proof. gestellt werden.

8. Haftung

Die Agentur Rotation haftet grundsätzlich nur, sofern Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.

9. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt wurden. Der Auftraggeber hat der Agentur Rotation von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9.2 Verwertungsgesellschaften

Der Kunde ist darüber Informiert, dass bei einer Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf nicht der gestellten Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Impressum/Werbung

Die Agentur Rotation kann auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

Die Agentur Rotation behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden Belegexemplare ihrer Aufträge als Qualitätsmuster zu versenden oder als Referenz online darzustellen.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz von der Agentur Rotation (Norderstedt-Schleswig-Holstein), wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB`s ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Juli 2020